EUDR in Deutschland: Was Waldbesitzer bis 30. 12. 2026 wissen müssen

Aktualisiert: September 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt ab 30. Dezember 2026, dass der Holzverkauf von einer Sorgfaltserklärung begleitet wird. Für deutsche Kleinwaldbesitzer gibt es eine wichtige Erleichterung: Als Kleinst- oder Kleinbetrieb aus einem Land mit geringem Risiko geben Sie EINE vereinfachte Erklärung ab — einmal, vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026; sie bleibt gültig und wird nur bei Änderungen aktualisiert.

Dieser Leitfaden erklärt, wer betroffen ist, welche Fristen gelten, wie Sie die Geolokalisierung Ihrer Fläche erfassen und wie die Erklärung Schritt für Schritt abläuft.

Was ist die EUDR (Entwaldungsverordnung)

Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Für Holz verlangt sie, dass die Ernte legal war und die Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde. Nachgewiesen wird das mit einer Sorgfaltserklärung (Sorgfaltspflicht) im EU-Informationssystem.

Die Entwaldungsverordnung knüpft an den VERKAUF des Holzes an — nicht an eine forstrechtliche Genehmigung. Auch wo die Ernte genehmigungsfrei ist, braucht das Inverkehrbringen eine Erklärung.

Wer muss handeln — und bis wann

  • Die Erklärung gibt nur der ERSTE ab, der Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — in der Regel der Waldbesitzer bzw. Bewirtschafter, der Rundholz an ein Sägewerk oder einen Händler verkauft.
  • Kleine Sägewerke und Händler (bis 50 Beschäftigte) weiter in der Kette geben KEINE Erklärung ab — sie müssen die Referenznummern der erhaltenen Erklärungen mindestens 5 Jahre aufbewahren und weitergeben; große und mittlere Unternehmen geben eine eigene Erklärung ab, die auf Ihre verweist.
  • Frist 30. 12. 2026 gilt für Holz für ALLE Betriebsgrößen — auch für Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinbetriebe (der Holzsektor fiel bereits unter die EUTR). Der 30. 6. 2027 gilt nur für Kleinst-/Kleinbetriebe außerhalb des Holzsektors.
  • Die Erklärung geben Sie einmal ab, vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026; sie bleibt gültig und wird nur bei wesentlichen Änderungen (neue Fläche, anderer HS-Code) aktualisiert.
  • Zuständige Behörde für die EUDR in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) — wie schon bei der EUTR.
  • Der Entwurf der deutschen Verwaltungsvorschrift (AVV des BMLEH, August 2026; Inkrafttreten zum 30. 12. 2026 geplant) sieht vor, dass Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine gemeinsame Sorgfaltserklärung für das Holz ihrer Mitglieder abgeben können und kleine Erzeuger statt Geodaten die Postanschrift des Betriebs (mit nationaler Identifikationsnummer) angeben dürfen.
  • Brennholz für den Eigenbedarf ist kein Inverkehrbringen — dafür brauchen Sie keine Erklärung.

Holzernte ohne einheitliche Genehmigung — die EUDR gilt trotzdem

Das Waldrecht ist in Deutschland Ländersache: Die gewöhnliche Holzernte (Durchforstung, Einzelstammentnahme) ist nach den Landeswaldgesetzen in der Regel genehmigungsfrei; nur größere Kahlschläge sind je nach Bundesland beschränkt oder genehmigungspflichtig.

Für die EUDR heißt das: Die meisten deutschen Waldbesitzer haben KEINE Bewilligungsnummer, die sie eintragen könnten — und brauchen trotzdem eine Sorgfaltserklärung beim Verkauf. In Timberlog erfassen Sie diesen Fall mit einem Eintrag „keine Bewilligung erforderlich" samt Begründung; wo eine Genehmigung vorliegt (z. B. Kahlschlag), tragen Sie deren Nummer ein.

Geolokalisierung der Waldfläche

Die Erklärung braucht die Lage der Erntefläche — auf eine von drei Arten: Katasterkennzeichen (Gemarkung, Flur und Flurstück — ohne Koordinaten), WGS84-Punkt mit Fläche (unter 4 ha) oder Polygon/GeoJSON (ab 4 ha). Für kleine Betriebe ist auch die Postanschrift zulässig, wenn sie die Fläche eindeutig bezeichnet.

In der Praxis erfassen Sie die Geolokalisierung selbst — ein GPS-Punkt mit dem Handy genügt für die meisten Privatwaldflächen. Flurstücksdaten aus dem Liegenschaftskataster oder Forsteinrichtungskarten helfen als Referenz. Timberlog erfasst den Punkt mit einem Tastendruck direkt im Formular und exportiert ihn später als GeoJSON-Datei in WGS84 für das EU-Informationssystem.

Die vereinfachte Erklärung — was sie enthält

Kleinst- und Kleinbetriebe als Primärproduzenten aus Ländern mit geringem Risiko (alle EU-Mitgliedstaaten) geben statt einer Erklärung je Lieferung EINE Erklärung ab, die ihr gesamtes in Verkehr gebrachtes Holz abdeckt — einmal, mit geschätzter Jahresmenge. Nach der Abgabe erhalten Sie eine Referenznummer, die Sie an Ihren Käufer weitergeben.

  • Name und Anschrift des Marktteilnehmers (EORI nur, falls vorhanden)
  • HS/CN-Zollcode mit Unterposition je Baumart und Stärke (Rundholz 4403: z. B. 4403 23 Fichte/Tanne ≥ 15 cm, 4403 93 Buche, 4403 91 Eiche; Brennholz 4401) und Handelsname; das EU-System verlangt auch eine geschätzte Nettomasse in kg
  • Baumarten und GESCHÄTZTE Jahresmenge
  • Erzeugungsland: Deutschland
  • Lage der Fläche auf eine von drei Arten: Katasterkennzeichen (Gemarkung und Flurstücksnummer — ohne Koordinaten), WGS84-Punkt mit Fläche (unter 4 ha) oder Polygon/GeoJSON (ab 4 ha); Kleinbetriebe dürfen auch die Postanschrift des Betriebs angeben
  • Genehmigungsnummer, falls vorhanden — sonst der Hinweis, dass keine Genehmigung erforderlich war

Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt

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    Im EU-Informationssystem (TRACES) als Marktteilnehmer registrieren — Kleinst-/Kleinbetrieb, Primärproduzent. Sie brauchen eine Steuernummer bzw. USt-IdNr. Die Rolle heißt „EUDR Micro & Small Primary Operator"; als Kennung geben Sie die TIN (Steuernummer) an, EORI ist nicht nötig. Für EU Login brauchen Sie eine Authenticator-App (SMS wird nicht mehr akzeptiert). Nach Bestätigung der Rolle ab- und wieder anmelden.

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    Aktuelle Nutzungen zusammenstellen: Flächen mit Geolokalisierung (GPS-Punkt mit dem Handy, Koordinaten oder GeoJSON) und ggf. Genehmigungen.

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    Vereinfachte Erklärung ausfüllen: Betriebsdaten, HS-Unterposition (z. B. 4403 23), Baumarten, geschätzte Jahresmenge, Fläche (Katasterkennzeichen, Punkt oder GeoJSON-Upload), Angaben zur Genehmigung in den Zusatzinformationen.

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    Erklärung bestätigen und signieren. Die Referenznummer erscheint in Kürze in der Liste der Erklärungen; die Verifikationsnummer ist auf der Erklärung hinter dem Augen-Symbol verborgen — beide speichern (in Timberlog: „Abgegeben").

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    Die Referenznummer beim Verkauf an den Käufer weitergeben und mindestens 5 Jahre aufbewahren.

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    Kommt eine neue Fläche hinzu oder verkaufen Sie eine andere Ware, aktualisieren Sie die Erklärung im EU-System (Schaltfläche Update) — die Referenznummer bleibt.

Wie Timberlog dabei hilft

Timberlog hat ein EUDR-Modul, das genau auf diesen Ablauf zugeschnitten ist: Nutzung mit oder ohne Genehmigungsnummer eintragen, Geolokalisierung per Knopfdruck mit dem Handy erfassen, und ab dann wird jede Messung automatisch unter der aktiven Nutzung dokumentiert. Die Erklärung ist in unter 5 Minuten fertig — HS-Unterpositionen, geschätzte Menge in Festmetern und kg, Lage der Fläche in der Reihenfolge des EU-Systems; GeoJSON wird in WGS84 zum Hochladen exportiert. Ändert sich später etwas, erinnert die App an die Aktualisierung.

Die Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos (Nutzungen erfassen, automatische Dokumentation, Ansicht der Erklärung); kostenpflichtig ist nur der Export bzw. die Abgabe.

Häufige Fragen (EUDR Deutschland)

Brauche ich in Deutschland eine Genehmigung für die Holzernte?

Das regelt das Landeswaldgesetz Ihres Bundeslandes — die gewöhnliche Ernte ist meist genehmigungsfrei, größere Kahlschläge sind teils beschränkt oder genehmigungspflichtig. Unabhängig davon gilt: Der VERKAUF des Holzes braucht ab 30.12.2026 eine EUDR-Sorgfaltserklärung.

Muss ich die EUDR-Erklärung jedes Jahr abgeben?

Nein. Die vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinbetriebe wird einmal abgegeben und bleibt gültig; die Referenznummer ändert sich nicht. Aktualisiert wird sie im EU-Informationssystem (Schaltfläche Update) nur bei wesentlichen Änderungen: neue Fläche, neue Ware bzw. neuer HS-Code oder geänderte Risikoeinstufung des Landes. Eine geänderte Mengenschätzung allein erfordert keine Aktualisierung. Timberlog erkennt solche Änderungen und erinnert Sie.

Wer gibt die Sorgfaltserklärung ab — ich oder das Sägewerk?

Der erste, der das Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — also Sie als Waldbesitzer, wenn Sie an Sägewerk oder Händler verkaufen. Das Sägewerk braucht von Ihnen die Referenznummer Ihrer Erklärung und muss sie aufbewahren und weitergeben. Es prüft Ihre Erklärung im EU-System mit Referenz- und Verifikationsnummer (Schaltfläche Verification) — geben Sie ihm daher beide.

Ich vermarkte über eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) — wer erklärt?

Entscheidend ist, wer das Holz erstmals in Verkehr bringt. Vermittelt der Zusammenschluss den Verkauf in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung, bleiben in der Regel Sie der Marktteilnehmer. Der AVV-Entwurf des BMLEH sieht vor, dass ein Zusammenschluss, der das Holz seiner Mitglieder in Verkehr bringt, eine gemeinsame Sorgfaltserklärung abgeben kann. Klären Sie die Rollenverteilung im Zweifel mit Ihrer FBG.

Wie erfasse ich die Geolokalisierung meiner Fläche?

Unter 4 ha genügt ein GPS-Punkt — den können Sie direkt mit dem Handy erfassen (Timberlog macht das mit einem Tastendruck im Formular). Alternativ Koordinaten manuell eingeben, ein GeoJSON importieren oder als Kleinbetrieb die Postanschrift verwenden, wenn sie die Fläche eindeutig bezeichnet. Ein Katasterkennzeichen (Gemarkung und Flurstücksnummer) kann im EU-System anstelle von Koordinaten angegeben werden.

Gilt die EUDR für Brennholz für den Eigenbedarf?

Nein. Holz, das Sie selbst verbrauchen, wird nicht in Verkehr gebracht — dafür ist keine Sorgfaltserklärung nötig.

Wie lange muss ich Referenznummern aufbewahren?

Mindestens 5 Jahre — Ihre eigenen und, als Sägewerk oder Händler, auch die Ihrer Lieferanten. Timberlog speichert sie in einem Tresor mit sichtbarer Aufbewahrungsfrist.

EUDR-Aufzeichnung in Timberlog — kostenlos die ganze Saison

Nutzung mit einem Eintrag erfassen, automatische Erntedokumentation und die EUDR-Erklärung in unter 5 Minuten. Die Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos — laden Sie die App schon heute.

Mehr zum EUDR-Modul →

Timberlog hilft beim Sammeln und Aufbewahren von Daten; es ist keine Rechtsberatung und garantiert keine Konformität mit der EUDR. Die Sorgfaltserklärung geben Sie selbst im offiziellen EU-Informationssystem ab. Die Angaben in diesem Leitfaden entsprechen dem Stand der Vorschriften im September 2026.