EUDR Sorgfaltserklärung für Kleinwaldbesitzer — ohne Papierkram
Ab dem 30. Dezember 2026 verlangt der Holzverkauf in der EU eine Sorgfaltserklärung nach der Entwaldungsverordnung (EUDR). Timberlog führt die Aufzeichnungen automatisch bei den Messungen, die Sie ohnehin machen — die Erklärung ist in fünf Minuten fertig; Sie geben sie einmal ab und aktualisieren sie nur, wenn sich etwas ändert.
EUDR-Aufzeichnung — KOSTENLOS die ganze Saison
Bewilligungen erfassen, Ernte automatisch dokumentieren und die vorbereitete Erklärung einsehen — alles kostenlos für alle Nutzer. Kostenpflichtig ist nur der Export bzw. die Abgabe der Erklärung, also genau dann, wenn Sie sie wirklich brauchen. Starten Sie heute, damit die Erklärung vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026 bereit ist.
Was das EUDR-Modul kann
Bewilligung erfassen — oder „freie Fällung"
Kurzes Formular für Fällungsbewilligungen; für Österreich ist „keine Bewilligung erforderlich (freie Fällung)" bereits vorausgewählt. Geolokalisierung der Fläche per Knopfdruck mit dem Handy, Koordinaten manuell oder GeoJSON-Import.
Automatische Erntedokumentation
Aktive Bewilligung wählen — jede Messung wird automatisch darunter erfasst: Datum, Baumart, Festmeter, Stückzahl. Keine zusätzlichen Schritte während der Saison, kein GPS, funktioniert ohne Empfang.
EUDR-Erklärung in unter 5 Minuten
Die App bereitet die vereinfachte Sorgfaltserklärung vor: HS-Unterpositionen je Baumart (z. B. 4403 23 Fichte), geschätzte Jahresmenge in Festmetern und kg, Geolokalisierung der Flächen und Bewilligung bzw. freie Fällung — geordnet nach den Feldern des EU-Informationssystems. Sie geben sie einmal ab; kommt eine neue Fläche oder eine neue Ware hinzu, erinnert Timberlog Sie an die Aktualisierung. Export als Text, CSV, PDF oder GeoJSON.
Tresor für Referenznummern
Referenz- und Verifikationsnummern werden 5 Jahre aufbewahrt, wie es die Verordnung verlangt. Für Sägewerke und Händler: Referenz- und Verifikationsnummer des Lieferanten bei der Anlieferung erfassen, im EU-System prüfen (Schaltfläche Verification), PDF anhängen — und die Liste für Kunden oder Kontrollen in 30 Sekunden exportieren.
So funktioniert es
- 1
Bewilligung erfassen — oder „freie Fällung" wählen, in zwei Minuten erledigt.
- 2
Messen wie gewohnt — die Ernte wird automatisch unter der aktiven Bewilligung dokumentiert.
- 3
Vor dem ersten Verkauf die vorbereitete Erklärung prüfen und ins EU-Informationssystem übertragen — einmal; später nur aktualisieren, wenn sich etwas ändert.
- 4
Die erhaltene Referenznummer im Tresor speichern — Aufbewahrung 5 Jahre.
Länder-Leitfäden
Die Abläufe unterscheiden sich je nach Land — lesen Sie den Leitfaden für Ihr Land:
Für Sägewerke und Händler
Sie kaufen Rundholz von Waldbesitzern? Ihr Teil der EUDR ist das Prüfen und Aufbewahren der Nummern — eine eigene Erklärung geben Sie als kleines Unternehmen (KMU) nicht ab.
Was Sie vom Lieferanten verlangen
Referenz- und Verifikationsnummer seiner Erklärung, Name und Anschrift, Baumart und Menge. Ein kleines Sägewerk (KMU) gibt keine eigene Erklärung ab.
So prüfen Sie die Nummer
Im EU-Informationssystem die Schaltfläche Verification: beide Nummern eingeben, das System bestätigt „statement is valid" und stellt ein PDF aus.
Was Sie 5 Jahre aufbewahren
Lieferantendaten, beide Nummern, das Prüfdatum und die Daten des Käufers, an den Sie das Holz weiterverkaufen. Der Timberlog-Tresor berechnet die Frist selbst.
Häufige Fragen
Muss ich als Waldbesitzer eine EUDR-Sorgfaltserklärung abgeben?
Wenn Sie Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringen (Verkauf von Rundholz an Sägewerk oder Händler), sind Sie Marktteilnehmer und geben die Erklärung ab. Für Kleinst- und Kleinbetriebe aus Ländern mit geringem Risiko (alle EU-Mitgliedstaaten) gilt die vereinfachte Erklärung: Sie geben sie einmal ab, vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026, und sie bleibt gültig. Aktualisieren müssen Sie sie nur, wenn eine neue Fläche hinzukommt oder Sie eine andere Ware (anderer HS-Code) verkaufen.
Gilt die EUDR auch bei freier Fällung ohne Bewilligung?
Ja. Die freie Fällung nach dem Forstgesetz befreit nur von der Fällungsbewilligung — nicht von der Entwaldungsverordnung. Auch ohne Bewilligung braucht der Holzverkauf eine Sorgfaltserklärung. Timberlog erfasst diesen Fall mit einem vorausgefüllten Eintrag.
Ab wann gilt die EUDR?
Für Holz ab dem 30. Dezember 2026 — für alle Betriebsgrößen, auch für Privatpersonen und Kleinbetriebe (der Holzsektor fiel bereits unter die EUTR). Der 30. 6. 2027 gilt nur für Kleinst-/Kleinbetriebe außerhalb des Holzsektors. Die Erklärung geben Sie einmal ab, vor dem ersten Verkauf nach diesem Datum.
Muss ich die EUDR-Erklärung jedes Jahr abgeben?
Nein. Die vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinbetriebe wird einmal abgegeben und bleibt gültig; die Referenznummer ändert sich nicht. Aktualisiert wird sie im EU-Informationssystem (Schaltfläche Update) nur bei wesentlichen Änderungen: neue Fläche, neue Ware bzw. neuer HS-Code oder geänderte Risikoeinstufung des Landes. Eine geänderte Mengenschätzung allein erfordert keine Aktualisierung. Timberlog erkennt solche Änderungen und erinnert Sie.
Was kostet das EUDR-Modul in Timberlog?
Die Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos: Bewilligungen erfassen, automatische Erntedokumentation, Ansicht der vorbereiteten Erklärung. Ein kostenpflichtiges Upgrade in der App schaltet nur den Export bzw. die Abgabe der Erklärung frei.
Heute mit der Aufzeichnung beginnen
Laden Sie Timberlog herunter und haben Sie Ihre Ernte im Griff, bevor die EUDR-Erklärung beim Holzverkauf Pflicht wird. Die EUDR-Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos.
Timberlog hilft beim Sammeln und Aufbewahren von Daten; es ist keine Rechtsberatung und garantiert keine Konformität mit der EUDR. Die Sorgfaltserklärung geben Sie selbst im offiziellen EU-Informationssystem ab.