EUDR in Österreich: Was Waldbesitzer bis 30. 12. 2026 wissen müssen
Aktualisiert: September 2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt ab 30. Dezember 2026, dass der Holzverkauf von einer Sorgfaltserklärung begleitet wird. Für österreichische Kleinwaldbesitzer gibt es eine wichtige Erleichterung: Als Kleinst- oder Kleinbetrieb aus einem Land mit geringem Risiko geben Sie EINE vereinfachte Erklärung ab — einmal, vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026; sie bleibt gültig und wird nur bei Änderungen aktualisiert.
Dieser Leitfaden erklärt, wer betroffen ist, was die freie Fällung mit der EUDR zu tun hat und wie die Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt abläuft.
Was ist die EUDR (Entwaldungsverordnung)
Die EUDR ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Für Holz verlangt sie, dass die Ernte legal war und die Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde. Nachgewiesen wird das mit einer Sorgfaltserklärung (Sorgfaltspflicht) im EU-Informationssystem.
Die Entwaldungsverordnung betrifft den Holzverkauf unabhängig davon, ob für die Nutzung eine forstrechtliche Bewilligung nötig war — das ist der Punkt, der in Österreich am häufigsten übersehen wird.
Wer muss handeln — und bis wann
- Die Erklärung gibt nur der ERSTE ab, der Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — in der Regel der Waldbesitzer bzw. Bewirtschafter, der Rundholz an ein Sägewerk oder einen Händler verkauft.
- Kleine Sägewerke und Händler (bis 50 Beschäftigte) weiter in der Kette geben KEINE Erklärung ab — sie müssen die Referenznummern der erhaltenen Erklärungen mindestens 5 Jahre aufbewahren und weitergeben; große und mittlere Unternehmen geben eine eigene Erklärung ab, die auf Ihre verweist.
- Frist 30. 12. 2026 gilt für Holz für ALLE Betriebsgrößen — auch für Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinbetriebe (der Holzsektor fiel bereits unter die EUTR). Der 30. 6. 2027 gilt nur für Kleinst-/Kleinbetriebe außerhalb des Holzsektors.
- Die Erklärung geben Sie einmal ab, vor dem ersten Verkauf nach dem 30. 12. 2026; sie bleibt gültig und wird nur bei wesentlichen Änderungen (neue Fläche, anderer HS-Code) aktualisiert.
- Zuständige Behörde in Österreich ist das Bundesamt für Wald (BFW), EUDR@bfw.gv.at.
- Brennholz für den Eigenbedarf ist kein Inverkehrbringen — dafür brauchen Sie keine Erklärung.
Freie Fällung und EUDR — der häufigste Irrtum
Nach dem Forstgesetz 1975 (§§ 85–92) brauchen die meisten Nutzungen kleiner Waldbesitzer KEINE Fällungsbewilligung: Kahlhiebe unter 0,5 ha im Wirtschaftswald (bzw. unter 0,2 ha im Schutzwald) und Einzelstammentnahmen unter 50 % des Bestandes sind „freie Fällung".
Die EUDR gilt aber trotzdem: Auch Holz aus freier Fällung braucht beim Verkauf eine Sorgfaltserklärung. Die freie Fällung befreit nur vom forstrechtlichen Bewilligungsverfahren — nicht von der Entwaldungsverordnung. In der Erklärung geben Sie statt einer Bewilligungsnummer an, dass keine Bewilligung erforderlich war.
In Timberlog ist genau dieser Fall vorgesehen: Für Österreich ist „keine Bewilligung erforderlich (freie Fällung)" mit Begründung vorausgewählt — ein Eintrag, zwei Minuten.
Die vereinfachte Erklärung — was sie enthält
Kleinst- und Kleinbetriebe als Primärproduzenten aus Ländern mit geringem Risiko (alle EU-Mitgliedstaaten) geben statt einer Erklärung je Lieferung EINE Erklärung ab, die ihr gesamtes in Verkehr gebrachtes Holz abdeckt — einmal, mit geschätzter Jahresmenge. Nach der Abgabe erhalten Sie eine Referenznummer, die Sie an Ihren Käufer weitergeben.
- Name und Anschrift des Marktteilnehmers (EORI nur, falls vorhanden)
- HS/CN-Zollcode mit Unterposition je Baumart und Stärke (Rundholz 4403: z. B. 4403 23 Fichte/Tanne ≥ 15 cm, 4403 93 Buche, 4403 91 Eiche; Brennholz 4401) und Handelsname; das EU-System verlangt auch eine geschätzte Nettomasse in kg
- Baumarten und GESCHÄTZTE Jahresmenge
- Erzeugungsland: Österreich
- Lage der Fläche auf eine von drei Arten: Katasterkennzeichen (KG und Grundstücksnummer — ohne Koordinaten), WGS84-Punkt mit Fläche (unter 4 ha) oder Polygon/GeoJSON (ab 4 ha); Kleinbetriebe dürfen auch die Postanschrift des Betriebs angeben
- Bewilligungsnummer ODER der Hinweis „freie Fällung — keine Bewilligung erforderlich"
Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt
- 1
Im EU-Informationssystem (TRACES) als Marktteilnehmer registrieren — Kleinst-/Kleinbetrieb, Primärproduzent. Sie brauchen eine Steuer-/UID-Nummer. Die Rolle heißt „EUDR Micro & Small Primary Operator"; als Kennung geben Sie die TIN (Steuernummer) an, EORI ist nicht nötig. Für EU Login brauchen Sie eine Authenticator-App (SMS wird nicht mehr akzeptiert). Nach Bestätigung der Rolle ab- und wieder anmelden.
- 2
Aktuelle Nutzungen zusammenstellen: Bewilligungen bzw. freie Fällungen und die Geolokalisierung der Flächen (GPS-Punkt mit dem Handy, Koordinaten oder GeoJSON).
- 3
Vereinfachte Erklärung ausfüllen: Betriebsdaten, HS-Unterposition (z. B. 4403 23), Baumarten, geschätzte Jahresmenge, Fläche (Katasterkennzeichen, Punkt oder GeoJSON-Upload), Bewilligung bzw. freie Fällung in den Zusatzinformationen.
- 4
Erklärung bestätigen und signieren. Die Referenznummer erscheint in Kürze in der Liste der Erklärungen; die Verifikationsnummer ist auf der Erklärung hinter dem Augen-Symbol verborgen — beide speichern (in Timberlog: „Abgegeben").
- 5
Die Referenznummer beim Verkauf an den Käufer weitergeben und mindestens 5 Jahre aufbewahren.
- 6
Kommt eine neue Fläche hinzu oder verkaufen Sie eine andere Ware, aktualisieren Sie die Erklärung im EU-System (Schaltfläche Update) — die Referenznummer bleibt.
Wie Timberlog dabei hilft
Timberlog hat ein EUDR-Modul, das genau auf diesen Ablauf zugeschnitten ist: Nutzung eintragen (freie Fällung vorausgewählt), Geolokalisierung per Knopfdruck mit dem Handy erfassen, und ab dann wird jede Messung automatisch unter der aktiven Nutzung dokumentiert. Die Erklärung ist in unter 5 Minuten fertig — HS-Unterpositionen, geschätzte Menge in Festmetern und kg, Lage der Fläche in der Reihenfolge des EU-Systems; GeoJSON wird in WGS84 zum Hochladen exportiert. Ändert sich später etwas, erinnert die App an die Aktualisierung.
Die Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos (Nutzungen erfassen, automatische Dokumentation, Ansicht der Erklärung); kostenpflichtig ist nur der Export bzw. die Abgabe.
Häufige Fragen (EUDR Österreich)
Brauche ich für freie Fällung eine EUDR-Erklärung?
Ja, sobald Sie das Holz verkaufen. Die freie Fällung befreit nur von der forstrechtlichen Fällungsbewilligung — die Entwaldungsverordnung gilt für das Inverkehrbringen unabhängig davon. In der Erklärung vermerken Sie, dass keine Bewilligung erforderlich war.
Muss ich die EUDR-Erklärung jedes Jahr abgeben?
Nein. Die vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinbetriebe wird einmal abgegeben und bleibt gültig; die Referenznummer ändert sich nicht. Aktualisiert wird sie im EU-Informationssystem (Schaltfläche Update) nur bei wesentlichen Änderungen: neue Fläche, neue Ware bzw. neuer HS-Code oder geänderte Risikoeinstufung des Landes. Eine geänderte Mengenschätzung allein erfordert keine Aktualisierung. Timberlog erkennt solche Änderungen und erinnert Sie.
Wer gibt die Sorgfaltserklärung ab — ich oder das Sägewerk?
Der erste, der das Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringt — also Sie als Waldbesitzer, wenn Sie an Sägewerk oder Händler verkaufen. Das Sägewerk braucht von Ihnen die Referenznummer Ihrer Erklärung und muss sie aufbewahren und weitergeben. Es prüft Ihre Erklärung im EU-System mit Referenz- und Verifikationsnummer (Schaltfläche Verification) — geben Sie ihm daher beide.
Wie erfasse ich die Geolokalisierung meiner Fläche?
Unter 4 ha genügt ein GPS-Punkt — den können Sie direkt mit dem Handy erfassen (Timberlog macht das mit einem Tastendruck im Formular). Alternativ Koordinaten manuell eingeben, ein GeoJSON importieren oder als Kleinbetrieb die Postanschrift verwenden, wenn sie die Fläche eindeutig bezeichnet. Ein Katasterkennzeichen (KG-Nummer und Grundstücksnummer, z. B. aus kataster.bev.gv.at) kann im EU-System anstelle von Koordinaten angegeben werden.
Gilt die EUDR für Brennholz für den Eigenbedarf?
Nein. Holz, das Sie selbst verbrauchen, wird nicht in Verkehr gebracht — dafür ist keine Sorgfaltserklärung nötig.
Wie lange muss ich Referenznummern aufbewahren?
Mindestens 5 Jahre — Ihre eigenen und, als Sägewerk oder Händler, auch die Ihrer Lieferanten. Timberlog speichert sie in einem Tresor mit sichtbarer Aufbewahrungsfrist.
Muss die Menge in der Erklärung exakt stimmen?
Nein. In der vereinfachten Erklärung geben Sie eine GESCHÄTZTE Jahresmenge an. Ihre tatsächlichen Messungen verbessern die Schätzung, sind aber keine kubikmetergenaue Rechtspflicht.
EUDR-Aufzeichnung in Timberlog — kostenlos die ganze Saison
Freie Fällung mit einem Eintrag, automatische Erntedokumentation und die EUDR-Erklärung in unter 5 Minuten. Die Aufzeichnung ist die ganze Saison kostenlos — laden Sie die App schon heute.
Mehr zum EUDR-Modul →Timberlog hilft beim Sammeln und Aufbewahren von Daten; es ist keine Rechtsberatung und garantiert keine Konformität mit der EUDR. Die Sorgfaltserklärung geben Sie selbst im offiziellen EU-Informationssystem ab. Die Angaben in diesem Leitfaden entsprechen dem Stand der Vorschriften im September 2026.